§ 1 Leistungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, folgende Punkte in dem vom Auftragnehmer geforderten Zeitrahmen bereitzustellen oder umzusetzen:
- Inhalte, Informationen, Zugänge und ausgefüllte Fragebögen, welche vom Auftragnehmer abgefragt und gefordert werden
- Teilnahme an geplanten Terminen (Telefon oder Zoom)
- Aktive Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen
- Freigabe von Marketing-Materialien
Die freizugebenden Inhalte werden mit einer angemessenen Vorlaufzeit durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Bei Erhalt der Inhalte verpflichtet sich der Kunde, zeitnah Feedback oder Abnahmeerklärungen zu geben.
§ 2 Garantie
Der Auftragnehmer garantiert keine bestimmte Leistungsstufe oder Ergebnisse. Ergebnisse, die für andere Kunden des Auftragnehmers erzielt wurden, sind als Beispiele zu verstehen und begründen keinerlei Rechtsanspruch.
§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte
3.1 Der Kunde erhält alle Nutzungsrechte an den vom Kunden zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen einfach (nicht ausschließlich), sowie zeitlich, Umfang und räumlich unbeschränkt. Die Weiterverwendung der erbrachten Leistungen für den weiteren eigenen Gebrauch ist vom Kunden nach Beendigung des Vertrags gestattet. Der Kunde erhält die Nutzungsrechte an jeglicher kreativen Arbeit mit der Zahlung der Vergütung. Das Urheberrecht bleibt bei dem Auftragnehmer.
3.2 Das Nutzungsrecht an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, zum Beispiel an Fotografien, Illustrationen, Musik sowie die Leistungschutzrechte Dritter, beispielsweise von Darstellern, Sprechern, Models, wird der Auftragnehmer im Umfang auf den Kunden übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrag vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird der Auftragnehmer den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren.
3.3 Ausschließliche Nutzungsrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen eine zusätzliche Vergütung von mindestens zusätzlichen 100% des, für die jeweilige Bildnutzung bzw. Videonutzung fälligen Grundhonorars.
3.4 Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden auf diesen übertragen.
3.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, von seinem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
3.6 Der Kunde stimmt zu, dass der Auftragnehmer das Recht hat, Materialien, die gemäß dieser Vereinbarung erstellt wurden, für das Portfolio des Auftragnehmers, Muster, Eigenwerbung einschließlich Werbung für das Geschäft des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf LinkedIn, Facebook, Instagram, YouTube, oder jede andere Social Media-Plattform zu verwenden.
§ 4 Haftung
4.1 Die Haftung des Auftragnehmers, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), wie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann.
4.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Kunden bereitgestellte Inhalte.
4.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Kunden gegen den Kunden verhängt werden.
4.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekten, es sei denn, dies wird vertraglich ausdrücklich zugesichert. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
4.5 Sollten Deadlines von Seiten des Kunden nicht eingehalten werden oder es aus unabsehbaren Gründen zu zeitlichen oder rahmentlichen Änderungen kommen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung.
4.6 Sollten Deadlines von Seiten des Auftragnehmers nicht eingehalten werden oder es aus unabsehbaren Gründen zu zeitlichen oder rahmentlichen Änderungen kommen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung.
4.7 Sollte der Projektumfang aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder Aufgaben abgeändert oder ausgetauscht werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung. Zusätzliche Aufgaben oder eine abgesprochene Erweiterung des Projektumfangs wird hingegen zusätzlich honoriert.
§ 5 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
§ 6 Vergütung und Abrechnung
6.1 Agenturleistung mit fortlaufender Betreuung
6.1.1 Die Rechnung für das Onboarding (Initiale Leistungen) wird bei Angebotsannahme gestellt und dient als Anzahlung.
6.1.2 Die Vergütung für die fortlaufende Betreuung wird zu Beginn eines jeden Monats in Rechnung gestellt und startet erstmalig nach der Abnahme der Strategie (Vereinbarung siehe individueller Vertrag / Angebot). Spätestens aber 12 Wochen nach Angebotsannahme, sofern nicht individuell anders geregelt.
6.2 Einmalige Projekte
6.2.1 Die Rechnung über den gesamten Projektpreis wird bei Angebotsannahme gestellt, sofern nicht anders im Angebot vermerkt.
6.3 Die in Rechnung gestellte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
6.4 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, gilt ein Stundensatz von 100,00€ netto.
6.5 Unabhängig von der Freigabe oder Nicht-Freigabe der gelieferten Inhalte durch den Kunden bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bestehen. Nicht freigegebene Inhalte entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
§ 7 Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
7.1 Alle vom Auftragnehmer für den Auftraggeber hergestellten Berichte, Fotos, Druckunterlagen, Werbetexte und Grafiken werden vom Auftraggeber ohne gesonderte Vergütung von einem Jahr, beginnend mit der Übergabe der entsprechenden Maßnahme, sachgemäß aufbewahrt und nach Abschluss von Bestellungen/Rechnung unaufgefordert dem Kunden, ohne Zusatzkosten, ausgehändigt. Die vorgenannten Unterlagen werden in digitaler Form aufbewahrt und herausgegeben.
7.2 Alle vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Dienstleistungen, Softwaretools und Strategien sind jederzeit alleiniges Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer bestehende Materialien, Softwaretools und Strategien zum Nutzen des Kunden verwenden und ändern kann und dass der Auftraggeber keine Rechte an diesen Materialien hat.
Im Rahmen der Gesamtleistungen an den Auftraggeber übergebene Lizenzen werden ab Übergabe für mindestens 1 Jahr garantiert, sofern nicht anders im Angebot beschrieben.
7.3 Die Kosten der Zusammenstellung, Versendung und Aufbewahrung von Daten der über die vereinbarte Frist hinaus, sowie gegebenenfalls die Kostens des Abtransports und der Vernichtung und jeglicher damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde.
§ 8 Kommunikation & Zusammenarbeit
8.1 Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation neben den Meetings ausschließlich per E-Mail erfolgt. In dringenden Angelegenheiten per Telefon oder Zoom. Termine für solche Gespräche kann der Kunde selbst in einem dafür zur Verfügung gestellten Tool auswählen.
8.2 Die Bürozeiten des Auftragnehmers sind Montag bis Freitag von 10:00 – 18:00 Uhr.
8.3 Der Auftragnehmer antwortet in der Regel innerhalb von 24-72 Stunden auf E-Mails, ausgenommen an Wochenenden und regulären Feiertagen.
Urlaubszeiten werden von beiden Seiten so früh wie möglich kommuniziert.
8.4 Meetings finden ausschließlich virtuell, mit Tools wie z.B. Zoom, Google Meet oder telefonisch statt.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail).
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung bei einem geschlossenen Vertrag ist Pforzheim. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss internationaler Privatrechtsabkommen.
9.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Anlage 1 – Leistungsdetails Suchmaschinenoptimierung
Initiale Leistungen
Im sogenannten Onboarding Prozess wird die Strategie für alle später geplanten Marketing-Maßnahmen vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit und Absprache mit dem Kunden erarbeitet. Außerdem werden technisch notwendige Vorbereitungen getroffen.
Strategie
Die strategische Leistung umfasst:
- Themen- & Keywordrecherche für relevante Betätigungsfelder des Kunden
- Entwicklung einer Blog-Content-Strategie auf Basis der vorangegangenen Recherchen
- Erstellung eines Content-Plans für spätere Blogbeiträge in Absprache mit dem Kunden
Dazu fragt der Auftragnehmer vom Kunden relevante Informationen ab und bespricht Strategien in digitalen Meetings oder via E-Mail.
Erstellung “Kanzleimarketing-Blog”
Erstellen einer Website bzw. eines Blogs mit dem internen Titel “Kanzleimarketing-Blog” auf Basis eines eigenen Templates des Auftragnehmers für den Kunden.
Dieses Kanzleimarketing-Blog wird genutzt, um im weiteren Verlauf Blog-Artikel veröffentlichen zu können.
Das Kanzleimarketing-Blog wird auf Basis einer Vorlage erstellt. Umfang des Kanzleimarketing-Blogs entspricht dem der Vorlage. Zusätzliche Funktionen und Inhalte können nach gesonderter Absprache mit dem Auftragnehmer ergänzt werden. Solche möglichen Erweiterungen werden gesondert abgerechnet.
Vorlage bzw. Basis für das Kanzleimarketing-Blog: https://kanzlei-demo.sebastianklingel.com/
Der Auftragnehmer erstellt einen Entwurf nach Absprache mit dem Kunden. Dieser Entwurf wird anschließend besprochen (E-Mail oder Videocall). Der Kunde kann Änderungswünsche kommunizieren. Diese werden notiert und anschließend im Rahmen einer Revisionsrunde umgesetzt.
Die Anzahl der Revisionsrunden, die nicht mit Mehrkosten verbunden sind, beträgt “3”, sofern im Angebot nicht anders kommuniziert.
Zusätzliche Revisionsrunden können ggf. gesondert abgerechnet werden.
Folgende Änderungen sind nicht mit Mehrkosten verbunden:
- die Änderung von Schriftarten
- das austauschen, hinzufügen oder entfernen von Bildern
- die Änderung der Grundfarbe (Farbe der Buttons, Links, etc.)
- inhaltliche und formale Änderungen an allen Texten bei Zurverfügungstellung der neuen Inhalte durch den Kunden
Ausdrücklich mit zusätzlichen Kosten sind folgende Änderungen verbunden:
- das Hinzufügen von einzelnen Sektionen oder Unterseiten, die nicht in der Vorlage vorhanden sind
- die Erstellung neuer Texte
- das Hinzufügen von Bildern, die mit Lizenzgebühren verbunden sind
Hinweis: Sofern individuell vereinbart, kann auch die bestehende Kanzlei-Website erneuert werden (Relaunch). Inhaltlicher Aufbau, Umfang sowie die Funktionalität kann in diesem Fall abweichen. Dies ist immer individuell zu vereinbaren und im Angebot entsprechend festzuhalten.
Wartung
Das Kanzleimarketing-Blog basiert auf dem System “WordPress”. Dieses muss regelmäßig gewartet werden.
Der Auftragnehmer übernimmt während der Vertragslaufzeit folgende Wartungsarbeiten:
- Aktualisieren des WordPress Systems
- Aktualisieren von verwendeten Plugins
- Aktualisieren des verwendeten Themes
- Funktionstests
Die Wartungsarbeiten werden in technisch sinnvollen und vom Auftragnehmer gewählten Zeitintervallen durchgeführt.
Hosting
Während der Vertragslaufzeit wird das Kanzleimarketing-Blog des Kunden von dem Auftragnehmer gehostet. Dieses Hosting ist während der Vertragslaufzeit nicht mit Mehrkosten verbunden.
Der Auftragnehmer registriert eine Domain für den Kunden und trägt dafür die Kosten während der Vertragslaufzeit. Die Domain kann, wie im folgenden Absatz “Übernahme durch Kunde nach Vertragslaufzeit” beschrieben, anschließend vom Kunden übernommen werden.
Alternativ kann der Kunde selbst eine Domain oder Subdomain zur Verfügung stellen und entsprechend konfigurieren.
Übernahme durch Kunde nach Vertragslaufzeit
Sofern der Kunde das Kanzleimarketing-Blog nach der Vertragslaufzeit behalten möchte, muss er sich um Hosting und Wartung des Kanzleimarketing-Blogs selbst kümmern.
Der Auftragnehmer stellt die Dateien, Datenbanken und alles Weitere, was für den Betrieb des Kanzleimarketing-Blogs notwendig ist zur Verfügung. Der Kunde kann das Kanzleimarketing-Blog auf einem eigenen Server installieren und selbstständig weiterbetreiben.
Die Domain, sofern diese beim Auftragnehmer liegt, wird auf Wunsch ebenfalls an den Kunden weitergegeben. Dafür kündigt der Auftragnehmer die Domain und stellt dem Kunden den sogenannten AUTH-Code zur Übernahme zur Verfügung. Möchte der Kunde die Domain nicht übernehmen, kann der Auftragnehmer entscheiden, ob er diese behalten und anderweitig weiterverwenden möchte.
Die Umsetzung des Umzugs durch den Auftragnehmer des Kanzleimarketing-Blogs (und ggf. der Domain) zu einem Hostinganbieter des Kunden ist nicht vorgesehen und nur nach gesonderter Absprache mit dem Kunden, sowie einem gesonderten Angebot und damit Mehrkosten möglich.
Lizenzen
Verwendete Lizenzen von Premium Plugins etc. stellt der Auftragnehmer dem Kunden nur während der Vertragslaufzeit kostenfrei zur Verfügung.
Übernimmt der Kunde das Kanzleimarketing-Blog nach der Vertragslaufzeit, müssen von ihm ggf. eigene Lizenzen für verwendete Premium Plugins etc. gekauft werden.
Fortlaufende Betreuung
Content Interview
Immer, wenn der Auftragnehmer der Meinung ist, dass er inhaltliche Informationen vom Kunden zur Erstellung von Inhalten benötigt, kann er ein sogenanntes “Content Interview” anberaumen. Dafür bereitet der Auftragnehmer eine Agenda in Form von Fragen vor. Diese Agenda kann der Kunde vorab einsehen und sich bei Bedarf entsprechend vorbereiten.
Während des Content Interviews, das aufgezeichnet wird, stellt der Auftragnehmer Fragen und der Kunde beantwortet diese. Die Antworten bilden die Grundlage für die späteren Texte des zu erstellenden Contents.
Die Interviews finden via Video-Meeting statt.
Da der Auftragnehmer auf die Rechts-Branche spezialisiert ist, kann er Inhalte ohne inhaltliche Informationen des Kunden erstellen und vorschlagen, sofern er das für sinnvoll erachtet.
SEO Beiträge bzw. Blogartikel
Blogartikel oder im Verlauf auch SEO Beiträge umfassen folgende Attribute und Inhalte:
- Überschrift / Titel
- Einleitungstext
- Haupttext mit passenden Teil-Überschriften
- Bilder, sofern sinnvoll
- SEO Meta Titel und Meta Beschreibung
Der textliche Umfang eines Blogartikels ist abhängig vom jeweiligen Thema. In der Regel umfasst ein Blogartikel etwa 400-1000 Wörter. Allerdings schlägt der Auftragnehmer in Einzelfällen auch längere oder kürzere Blogartikel vor, sofern dies voraussichtlich für bessere Ergebnisse sorgen wird.
Sollte es sinnvoll sein, einen mehr als doppelt so langen Artikel zu produzieren, können auch die Kontingente für 2 Artikel nach Absprache zusammengelegt werden.
Freigabe der erstellten Inhalte
Nach dem Content Interview erstellt der Kunde die entsprechenden Beiträge. Diese werden als Google Docs zur Freigabe bereitgestellt, da der Kunde so am einfachsten Änderungswünsche kommunizieren kann.
Ein Google Account wird als Grundlage vom Kunden vorausgesetzt und muss dem Auftragnehmer entsprechend mitgeteilt werden. Die Zugangsdaten zum Google Account des Kunden müssen selbstverständlich nicht geteilt werden.
Der Kunde kommuniziert Änderungswünsche innerhalb von 72 Stunden nach Bereitstellung.
Veröffentlichung der erstellten Inhalte
Freigegebene Blogartikel durch den Kunden werden durch den Auftragnehmer innerhalb der vertraglich festgelegten Abständen über das Kanzleimarketing-Blog veröffentlicht.
Iteration
Der Auftragnehmer wertet die Maßnahmen kontinuierlich aus.
Aufgrund dieser Auswertungen kann die Strategie fortlaufend angepasst werden. Mögliche Anpassungen schlägt der Auftragnehmer dem Kunden proaktiv vor.
Anlage 2 – Leistungsdetails LinkedIn Agenturleistung
Initiale Leistungen
Im sogenannten Onboarding Prozess wird die Strategie für alle später geplanten Marketing-Maßnahmen vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit und Absprache mit dem Kunden erarbeitet.
Konkrete Ergebnisse der strategischen Arbeit:
- Buyer Persona
- Texte für das LinkedIn Profil des Kunden
- Grafiken für das LinkedIn Profil des Kunden
- Content Kategorien als Grundlage für Postings
- Grafik-Vorlagen für später zu erstellende Postings
- Anlegen von Suchfiltern für relevante Personen im LinkedIn Sales Navigator Account des Kunden
- Anlegen einer Tabelle, um die geplanten Maßnahmen messbar zu machen
Dazu fragt der Auftragnehmer vom Kunden relevante Informationen ab und bespricht Strategien in digitalen Meetings.
Die Ergebnisse der strategischen Arbeit können ebenfalls für andere Plattformen oder LinkedIn Profile innerhalb des Unternehmens des Kunden genutzt werden. Individuelle Anpassungen auf andere Profile als vertraglich vereinbart sind mit Mehrkosten verbunden.
Fortlaufende Betreuung
Aktive Netzwerkerweiterung
Der Auftragnehmer vernetzt sich proaktiv im Namen des Kunden (mit dessen LinkedIn Account) mit relevanten Personen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Dabei wird keine Nachricht versendet.
Umfang und Regelmäßigkeit bestimmt der Auftragnehmer selbst. Die Maßnahmen werden so geplant, dass sie zur Situation des Kunden passen und zu dessen Vorteil sind.
Content Interview
In regelmäßigen Abständen werden sogenannte “Content Interviews” durchgeführt. Dafür bereitet der Auftragnehmer eine Agenda in Form von Fragen vor. Diese Agenda kann der Kunde vorab einsehen und sich entsprechend vorbereiten.
Während des Content Interviews, das aufgezeichnet wird, stellt der Auftragnehmer Fragen und der Kunde beantwortet diese. Die Antworten bilden die Grundlage für die späteren Texte des zu erstellenden Contents.
Die Interviews finden via Google Meet oder riverside.fm statt.
Ein Content Interview dauert in der Regel ca. 60 Minuten und dient als Grundlage für 4 Postings.
Definition der Content-Arten
Innerhalb seiner Dienstleistungen unterscheidet der Auftragnehmer zwischen zwei Arten von Inhalten, die für den Kunden erstellt werden:
“Trust-Content”:
Hierbei handelt es sich um Inhalte, die dazu dienen, Vertrauen bei der Zielgruppe des Kunden aufzubauen und die Expertise des Kunden zu demonstrieren. Die Texte für diese Art von Content sind tendenziell eher länger, jedoch immer optimiert auf die Vorgaben von LinkedIn Beiträgen, aktuellen Best-Practices und unseren Erfahrungswerten. Der Trust-Content besteht immer aus einem Beitragstext und kann je nach vertraglicher Vereinbarung zusätzlich Grafiken, Audiogramme oder Videos enthalten.
“Reminder-Content”:
Kurze, prägnante Inhalte, um die Kernbotschaften aus den längeren “Trust-Content” Beiträgen nochmals hervorzuheben oder interaktive Inhalte wie Umfragen.
Zusätzlich wenn Sinnvoll Verlinkungen zu den ausführlicheren „Trust-Content“-Beiträgen, um deren Sichtbarkeit zu verlängern und zu verstärken
Content Freigabe
Nach dem Content Interview erstellt der Kunde die entsprechenden Beiträge. Diese werden als Google Docs zur Freigabe bereitgestellt, da der Kunde so am einfachsten Änderungswünsche kommunizieren kann.
Ein Google Account wird als Grundlage vom Kunden vorausgesetzt und muss dem Auftragnehmer entsprechend mitgeteilt werden. Die Zugangsdaten zum Google Account des Kunden müssen selbstverständlich nicht geteilt werden.
Der Kunde kommuniziert Änderungswünsche innerhalb von 72 Stunden nach Bereitstellung.
Posten von Content
Freigegebener Content durch den Kunden wird durch den Auftragnehmer innerhalb der vertraglich festgelegten Abständen über das LinkedIn Profil des Kunden veröffentlicht, sofern vertraglich vereinbart. Andernfalls veröffentlicht der Kunde die Inhalte selbst.
Content Bibliothek
Alle durch den Auftragnehmer erstellten und vom Kunden freigegebenen Inhalte werden vom Auftragnehmer in einer Content Bibliothek gesammelt. Die Bibliothek wird in Form einer Tabelle umgesetzt.
Die Content Bibliothek dient der Sammlung von erstellten Inhalten. Der Kunde kann diese Inhalte so auch für weitere Zwecke nutzen.
Iteration
Der Auftragnehmer nutzt eine selbst erstellte Tabelle, um die durchgeführten Maßnahmen festzuhalten und messbar zu machen.
Aufgrund der erhobenen Daten kann die Strategie fortlaufend angepasst werden. Mögliche Anpassungen schlägt der Auftragnehmer dem Kunden proaktiv vor.
Weitere Regelungen der LinkedIn Aktivität
Der Auftragnehmer versendet keine Nachrichten im Namen des Kunden. Weder werden Personen proaktiv angeschrieben, noch wird auf Nachrichten geantwortet. Gleiches gilt für Kommentare – auch diese werden vom Kunden selbst verfasst bzw. beantwortet.
Die vom Auftragnehmer durchgeführten Maßnahmen haben die höchsten Erfolgschancen, wenn der Kunde aktiv auf Anfragen antwortet (Kommentare und Nachrichten) und selbst auch proaktiv solche verfasst.
Anlage 3 – Leistungsdetails Beratung
Individuelle 1:1 Beratung
Der Auftragnehmer berät den Kunden individuell über Zoom oder telefonisch. Die Häufigkeit der Beratungstermine richtet sich nach dem geschlossenen Vertrag.
Der Auftragnehmer erstellt einen sinnvollen Ablaufplan für die Ziele des Kunden, passt sich aber gerne individuell an Fragen oder Herausforderungen des Kunden an.
Die Beratung bezieht sich ausschließlich auf das Thema Kanzleimarketing mit Legal-Content auf LinkedIn, sofern nicht individuell anders geregelt.
Nicht in Anspruch genommene Beratungstermine können zu einem späteren Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen werden, sondern verfallen automatisch.
E-Learning
Der Auftragnehmer stellt dem Kunden ein E-Learning Portal zur Verfügung. Dort stehen für den Kunden Inhalte in Video- & Textform zur Verfügung, die das Thema Kanzleimarketing mit Legal-Content auf LinkedIn behandeln, sofern nicht individuell anders geregelt.
Der Zugang des Kunden zum E-Learning Portal bleibt nach der Zusammenarbeit noch mindestens 1 Jahr aktiv.
Vorlagen für Grafiken
Da Grafiken für z.B. das LinkedIn Profil des Kunden oder für Content sinnvoll sein können, stellt der Auftragnehmer dem Kunden Vorlagen zur Verfügung.
Diese Vorlagen werden mit dem Tool “Canva” bereitgestellt, da diese so ohne Grafikdesign-Kenntnisse vom Kunden genutzt werden können. Ein Canva Account ist die Voraussetzung, dass der Kunde mit den Vorlagen arbeiten kann.
Dokumente
Um Ergebnisse der Beratung zu dokumentieren und bestimmte Themen auszuarbeiten, stellt der Auftragnehmer dem Kunden Dokumente zur Verfügung. Diese werden als Google Docs bereitgestellt. Der Kunde kann am einfachsten mit den Dokumenten arbeiten, wenn er über einen Google Account verfügt. Andernfalls können die Dokumente auch für andere Office-Anwendungen heruntergeladen werden.
Anlage 4 – Podcast Produktion
Podcast Produktion
Podcasts werden im Rahmen eines zuvor beschriebenen “Content Interviews” remote aufgezeichnet. Es handelt sich um eine Art “Frage & Antwort” Podcast.
Die Episoden können als reine Audioversion aufgezeichnet werden (dann werden anschließend sogenannte Audiogramme für LinkedIn & YouTube erstellt) oder mit zusätzlicher Videospur aufgezeichnet werden.
Auf der später genannten “Podcast Microsite” wird häufig neben der Episode und einer kurzen Beschreibung (Shownotes) ebenfalls ein Transkript der Folge eingebunden. Dieses Transkript wird maschinell erstellt und kann kleinere Fehler enthalten. Da es sich nicht an Besucher der Website, sondern die Suchmaschine richtet, ist ein 100% fehlerfreies Transkript nicht notwendig.
Podcast Veröffentlichung
Die Folgen werden über den Dienst “Spotify for Podcasters (früher Anchor.fm)” veröffentlicht. Den Account dafür erstellt der Auftragnehmer für den Kunden, sofern noch nicht verfügbar. Nach der Vertragslaufzeit wird der “Anchor.fm” Account an den Kunden übergeben.
Über “Spotify for Podcasters (früher Anchor.fm)” wird der Podcast auf Spotify veröffentlicht. Zusätzlich werden Feeds generiert, die auch von anderen relevanten Plattformen eingelesen werden können.
Neben der Veröffentlichung des Podcasts über “Spotify for Podcasters (früher Anchor.fm)” erstellt der Auftragnehmer eine “Podcast Microsite” wie in Anlage 4 beschrieben.
Anlage 5 – Landeseite “Content-Hub” oder “Podcast Microsite”
Leistungsumfang
Initiale Erstellung
Erstellen einer Landeseite mit dem internen Titel “Content-Hub” oder “Podcast Microsite” auf Basis eines eigenen Templates des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer erstellt eine persönliche Landeseite für den Kunden. Diese Landeseite wird genutzt, um zuvor erstellte Inhalte für LinkedIn weiterzuverwenden und über die Suchmaschine auffindbar zu machen und sofern Teil der vereinbarten Dienstleitung Podcast Episoden zu veröffentlichen.
Die Landeseite wird auf Basis einer Vorlage erstellt. Umfang der Landeseite entspricht dem der Vorlage. Zusätzliche Funktionen und Inhalte können nach gesonderter Absprache mit dem Auftragnehmer ergänzt werden. Solche möglichen Erweiterungen werden gesondert abgerechnet.
Vorlage für die Landeseite “Content-Hub”: https://content-hub.sebastianklingel.com/
Vorlage für die Landeseite “Podcast Microsite”: http://podcast-demo.sebastianklingel.com/
Der Auftragnehmer erstellt einen Entwurf nach Absprache mit dem Kunden. Dieser Entwurf wird anschließend besprochen. Im Gespräch kann der Kunde Änderungswünsche kommunizieren. Diese werden notiert und anschließend im Rahmen einer Revisionsrunde umgesetzt.
Die Anzahl der Revisionsrunden, die nicht mit Mehrkosten verbunden sind, beträgt “3”, sofern im Angebot nicht anders kommuniziert.
Zusätzliche Revisionsrunden können ggf. gesondert abgerechnet werden.
Folgende Änderungen sind nicht mit Mehrkosten verbunden:
- die Änderung von Schriftarten
- das austauschen, hinzufügen oder entfernen von Bildern
- die Änderung der Grundfarbe (Farbe der Buttons, Links, etc.)
- inhaltliche und formale Änderungen an allen Texten bei Zurverfügungstellung der neuen Inhalte durch den Kunden
Ausdrücklich mit zusätzlichen Kosten sind folgende Änderungen verbunden:
- das Hinzufügen von einzelnen Sektionen oder Unterseiten, die nicht in der Vorlage vorhanden sind
- die Erstellung neuer Texte
- das Hinzufügen von Bildern, die mit Lizenzgebühren verbunden sind
Fortlaufende Betreuung
Der Auftragnehmer fügt nach Absprache mit dem Kunden Inhalte zur Landeseite hinzu, die zuvor von dem Auftragnehmer selbst erstellt wurden.
Inhaltliche Änderungen, die nicht mit Mehrkosten verbunden sind:
- Anlegen von Events auf der Landeseite (Inhalte & Informationen liefert der Kunde)
- Hinzufügen von Event-Aufzeichnungen (Kunde liefert die Aufzeichnung als sogenanntes iframe an)
- Hinzufügen oder entfernen von Ressourcen, die der Kunde zur Verfügung stellt
- Ändern von bestehenden Texten oder Bildern
- Entfernen von Inhalten
Ausdrücklich mit zusätzlichen Kosten sind folgende Änderungen verbunden:
- das Hinzufügen von einzelnen Sektionen oder Unterseiten, die nicht in der Vorlage vorhanden sind
- die Erstellung neuer Texte (bezogen auf Inhaltsseiten)
- das Hinzufügen von Bildern, die mit Lizenzgebühren verbunden sind
Wartung
Die Landeseite basiert auf dem System “WordPress”. Dieses muss regelmäßig gewartet werden.
Der Auftragnehmer übernimmt während der Vertragslaufzeit folgende Wartungsarbeiten:
- Aktualisieren des WordPress Systems
- Aktualisieren von verwendeten Plugins
- Aktualisieren des verwendeten Themes
- Funktionstests
Die Wartungsarbeiten werden in technisch sinnvollen Zeitintervallen durchgeführt.
Hosting
Während der Vertragslaufzeit wird die Landeseite des Kunden von dem Auftragnehmer gehostet. Dieses Hosting ist während der Vertragslaufzeit nicht mit Mehrkosten verbunden.
Der Kunde stellt eine Domain oder Subdomain zur Verfügung.
Übernahme durch Kunde nach Vertragslaufzeit
Sofern der Kunde die Landeseite nach der Vertragslaufzeit behalten möchte, muss er sich um Hosting und Wartung der Landeseite selbst kümmern.
Der Auftragnehmer transferiert die Landeseite dann zu einem eigenen Account des Kunden beim Hostinganbieter “Raidboxes GmbH”.
Der Umzug der Landeseite zu einem anderen Hostinganbieter ist nicht vorgesehen und nur nach gesonderter Absprache mit dem Kunden, sowie einem gesonderten Angebot und damit Mehrkosten verbunden.
Lizenzen
Verwendete Lizenzen von Premium Plugins etc. stellt der Auftragnehmer dem Kunden nur während der Vertragslaufzeit kostenfrei zur Verfügung.
Übernimmt der Kunde die Seite nach der Vertragslaufzeit, müssen von ihm ggf. eigene Lizenzen für verwendete Premium Plugins etc. gekauft werden.
Anlage 6 – Webdesign
Im Folgenden werden individuelle Webdesign Leistungen durch den Auftragnehmer beschrieben.
Websites werden mit dem CMS System WordPress umgesetzt.
Jedes Webdesignprojekt enthält 3 Revisionsschleifen, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.
Kundenanforderungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die folgenden Punkte in dem vom Auftragnehmer geforderten Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen stellt der Kunde zur Verfügung:
- Inhalte, Informationen und ausgefüllte Fragebögen, welche im Onboarding Prozess abgefragt und gefordert werden
- Teilnahme an Meetings (Telefon oder Zoom)
- Bilder, Logos, Schriftarten, Farbpaletten und Style-Guides des Unternehmens soweit vorhanden
- Freigabe von vorhandenem Foto-, Video- und Grafikmaterial
- Freigabe von Entwürfen oder Forderung von Revisionen innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt
- Bereitstellen einer Domain oder Subdomain & eines geeigneten Hosting-Providers sowie die Freigabe der Zugangsdaten
- Sofern die Website nicht wie von dem Auftragnehmer vorgeschlagen bei „Raidboxes“ gehostet werden soll, kann die Einarbeitung in das System des Hosting Providers zum oben genannten Stundensatz gesondert abgerechnet werden.
- Hinzufügen zu Tools (z.B. Google Analytics / Werbeaccounts / Services), sofern diese für die Erfüllung notwendig sind
Leistungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrages sowie der Leistungserbringung des Auftragnehmers notwendig sind bzw. beschafft diese zeitnah sowie angefordert und möglich.
Der Auftraggeber ist nach Fertigstellung zur Abnahme der erbrachten Leistungen verpflichtet, sofern die Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist. Ein produktiver Einsatz der übergebenen Materialien wird als positive Abnahme gewertet.
Hosting
Der Kunde stellt eine Domain oder Subdomain zur Verfügung.
Nach Fertigstellung der Website transferiert der Auftragnehmer die Website zu einem eigenen Account des Kunden beim Hostinganbieter “Raidboxes GmbH”.
Die Bereitstellung der Website zu einem anderen Hostinganbieter ist nicht vorgesehen und nur nach gesonderter Absprache mit dem Kunden, sowie einem gesonderten Angebot und damit Mehrkosten verbunden.
Lizenzen
Ggf. werden Lizenzen von Premium Plugins etc. eingesetzt, um Funktionen für die Website bereitzustellen.
Für diese Premium Plugins etc. werden ohne Wartungsvertrag Updates für 1 Jahr ab Übergabe garantiert. Anschließend müssen vom Kunden ggf. eigene Lizenzen für verwendete Premium Plugins etc. gekauft werden.